Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Auch im Verwaltungsstrafverfahren besteht trotz der Bestimmung des § 25 Abs 2 VStG, wonach die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die belastenden und die Behörde auf Grund des Offizialprinzips zur amtswegigen Ermittlung verpflichtet ist, eine Mitwirkungspflicht des Beschuldigten.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtBeweismittel BeschuldigtenverantwortungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986030125.X01Im RIS seit
04.08.2005Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008