RS Vwgh 1986/12/17 86/03/0125

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
VStG §25 Abs2;

Rechtssatz

Auch im Verwaltungsstrafverfahren besteht trotz der Bestimmung des § 25 Abs 2 VStG, wonach die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die belastenden und die Behörde auf Grund des Offizialprinzips zur amtswegigen Ermittlung verpflichtet ist, eine Mitwirkungspflicht des Beschuldigten.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtBeweismittel Beschuldigtenverantwortung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030125.X01

Im RIS seit

04.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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