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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §19 Abs1;Rechtssatz
Für die Beurteilung des strafbaren Verhaltens des im Nachrang befindlichen Fahrzeuglenkers ist es irrelevant, ob sich der Vorrangberechtigte gegebenenfalls ebenfalls rechtswidrig (etwa durch Einhalten einer überhöhten Geschwindigkeit) verhalten hat (Hinweis E 22.1.1982, 81/02/0285).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030014.X04Im RIS seit
12.04.2005Zuletzt aktualisiert am
24.05.2017