RS Vwgh 1986/12/17 85/01/0340

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1974 §27 Abs3;

Rechtssatz

Die Anfahrt zu der Einnahme der Verpflegung am Einsatzort und die Abfahrt danach an einsatzfreien Tagen ist solange zumutbar, als die Dauer der Fahrt zum und vom Einsatzort im Sinne des § 27 Abs 3 ZDG eine Stunde nicht übersteigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985010340.X02

Im RIS seit

03.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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