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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §34 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtsform des Unternehmens oder der Unternehmen, in die der Betrieb eingebunden ist, ist für die Betriebsqualifikation einer Arbeitsstätte ebenso wenig ausschlaggebend wie der Unternehmensgegenstand oder die im übrigen bestehende rechtliche wie wirtschaftliche Selbstständigkeit einer betroffenen Unternehmermehrheit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986010175.X03Im RIS seit
19.04.2005