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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §19 Abs7;Rechtssatz
Das abstrakte "Nichtbeachten" eines Vorranges ist etwas anderes als das konkrete "Verletzen" des Vorranges eines Berechtigten in solcher Weise, dass dieser zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wird (Hinweis E 11.9.1978, 2159/77, VwSlg 9626 A/1978).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030014.X02Im RIS seit
12.04.2005Zuletzt aktualisiert am
24.05.2017