RS Vwgh 1986/12/18 86/06/0185

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Veröffentlicht am 18.12.1986
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §2 idF 1985/080;
BauO Stmk 1968 §3 idF 1985/080;
BauRallg;

Rechtssatz

Es ist zwar nicht unzulässig, über die Parteistellung insoweit ein Ermittlungsverfahren abzuführen, als dieses die Frage der Möglichkeit nachteiliger Einwirkungen betrifft. Im vorliegenden Fall ist man jedoch darüber hinausgegangen und hat sich darauf beschränkt, ein verfahren über die Möglichkeit unzulässiger Einwirkungen durchzuführen. Die Frage der Zulässigkeit ist aber bereits ein Teil des Widmungsverfahrens.

Schlagworte

Baurecht Nachbar übergangener Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060185.X03

Im RIS seit

08.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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