Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es ist zwar nicht unzulässig, über die Parteistellung insoweit ein Ermittlungsverfahren abzuführen, als dieses die Frage der Möglichkeit nachteiliger Einwirkungen betrifft. Im vorliegenden Fall ist man jedoch darüber hinausgegangen und hat sich darauf beschränkt, ein verfahren über die Möglichkeit unzulässiger Einwirkungen durchzuführen. Die Frage der Zulässigkeit ist aber bereits ein Teil des Widmungsverfahrens.
Schlagworte
Baurecht Nachbar übergangener Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060185.X03Im RIS seit
08.07.2005