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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §8 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0051 E 4. Juni 1982 RS 1Stammrechtssatz
Sowohl für die Versicherungspflicht als auch für die Beitragspflicht (in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung der Bauern) kommt es auf den Betriebsbegriff des Landarbeitsgesetzes und nicht jenes des Bewertungsgesetzes an. Darstellung der Judikatur zum Begriff des "Betriebes", der selbständigen Land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit" und der Führung des Betriebes auf eigene "Rechnung und Gefahr".)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1982080033.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013