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L82000 BauordnungNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein Auftrag zum Kanalanschluss ist gemäß § 5 Stmk KanalG an den Liegenschaftseigentümer zu richten. Wer Eigentümer ist, hat die Behörde zu prüfen.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060062.X01Im RIS seit
03.01.2006