RS Vwgh 1986/12/18 82/08/0233

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Veröffentlicht am 18.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Das Abstellen auf die Wohnbevölkerung im Einzugsgebiet der gefährdeten öffentlichen Apotheke bzw im Gebiet der voraussichtlichen Kundenabwanderung, multipliziert mit dem österreichweiten Prokopf-Arzneimittelverbrauch ist keine taugliche Methode zur Erstellung einer Prognose des Umsatzverlustes der bestehenden öffentlichen Apotheke infolge Errichtung der beantragten neuen öffentlichen Apotheke.

Schlagworte

Beweismittel Existenzgefährdung Prognose Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1982080233.X01

Im RIS seit

21.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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