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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs3;Rechtssatz
Das Abstellen auf die Wohnbevölkerung im Einzugsgebiet der gefährdeten öffentlichen Apotheke bzw im Gebiet der voraussichtlichen Kundenabwanderung, multipliziert mit dem österreichweiten Prokopf-Arzneimittelverbrauch ist keine taugliche Methode zur Erstellung einer Prognose des Umsatzverlustes der bestehenden öffentlichen Apotheke infolge Errichtung der beantragten neuen öffentlichen Apotheke.
Schlagworte
Beweismittel Existenzgefährdung Prognose Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1982080233.X01Im RIS seit
21.09.2004