RS Vwgh 1986/12/18 86/06/0186

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Veröffentlicht am 18.12.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Bemerkungen aus "verfahrensökonomischen Gründen" der Vorstellungsbehörde, welche keine die Aufhebung der Gemeindeentscheidung tragenden Gründe darstellen, vermögen keinerlei weitere Bindungswirkung für die Gemeindebehörden zu entfalten.

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060186.X02

Im RIS seit

04.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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