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L82000 BauordnungNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei Aufhebung eines Baubewilligungsbescheides wegen Nichtigkeit gem § 19 Krnt BauO kommt es nicht darauf an, ob die Stellungnahme des Bauanwaltes gem § 10 Abs 4 und 5 Krnt BauO im erstinstanzlichen Bescheid widerlegt wurde, sondern ausschließlich darauf, aus welchem Grunde durch dem Baubewilligungsbescheid das Gesetz objektiv verletzt wurde. Diese Frage ist durch Ermittlungsverfahren zu klären, nicht jedoch dadurch, dass die Stellungnahme des Bauanwaltes ohne weiteres als objektives Ergebnis zugrundegelegt wird.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984060109.X02Im RIS seit
07.10.2004