RS Vwgh 1986/12/18 83/07/0369

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Veröffentlicht am 18.12.1986
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Dem Erfordernis des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG ist auch dann entsprochen, wenn der Inhalt der Beschwerde insgesamt einschließlich der Sachverhaltsdarstellung klar erkennen lässt, in welchem Recht sich die beschwerdeführende Partei verletzt erachtet (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983070369.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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