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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Dem Erfordernis des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG ist auch dann entsprochen, wenn der Inhalt der Beschwerde insgesamt einschließlich der Sachverhaltsdarstellung klar erkennen lässt, in welchem Recht sich die beschwerdeführende Partei verletzt erachtet (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983070369.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2010