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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Der Bfr errichtete statt einer nach § 19 Abs 3 Slbg ROG bewilligten Ausnahme von 6 x 6 m tatsächlich ein größeres Gebäude im Ausmaß von 6,15 x 8,30 m im Grünland. Die nunmehr angestrebte Ausnahmebewilligung ist von der ersten Bewilligung unabhängig zu untersuchen und zu entscheiden (hier: Badehaus beim Niedertrumersee).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985060212.X01Im RIS seit
08.07.2005