RS Vwgh 1986/12/18 85/06/0212

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Veröffentlicht am 18.12.1986
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3 idF 1984/052;

Rechtssatz

Der Bfr errichtete statt einer nach § 19 Abs 3 Slbg ROG bewilligten Ausnahme von 6 x 6 m tatsächlich ein größeres Gebäude im Ausmaß von 6,15 x 8,30 m im Grünland. Die nunmehr angestrebte Ausnahmebewilligung ist von der ersten Bewilligung unabhängig zu untersuchen und zu entscheiden (hier: Badehaus beim Niedertrumersee).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985060212.X01

Im RIS seit

08.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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