RS Vwgh 1986/12/18 82/08/0033

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Veröffentlicht am 18.12.1986
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §23 Abs3 litd;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0175 E 29. September 1986 VwSlg 12245 A/1986 RS 6

Stammrechtssatz

§ 23 Abs 3 lit d BSVG ist auch auf den vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelten Fall anwendbar, dass der Betrieb ausschließlich aus gepachteten Flächen, deren Gesamtheit keinen Betrieb im Sinne des BewG 1955 darstellt, besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1982080033.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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