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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17 Abs1;Rechtssatz
Selbst wenn man mit dem Produzenten davon ausgeht, dass die in vier Geschmacksrichtungen vorgesehene Zubereitung eines Granulates als Gelee das Produkt zu einer "wohlschmeckenden Süßspeise" werden lässt, so ist doch der aus der Bezeichnung des Produkts und aus dem gemäß § 17 Abs 5 LMG 1975 als Beurteilungsunterlage vorgelegter Verpackungstext eindeutig hervorleuchtende primäre Zahl die Drosselung der Kalorienzufuhr und damit die Gewichtsreduktion, und nicht der Genuss aus diesem Produkt. Die Behörde konnte daher das Inverkehrbringen dieses Produktes als diätisches Lebensmittel untersagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100183.X02Im RIS seit
25.08.2006