RS Vwgh 1987/1/12 86/12/0011

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Veröffentlicht am 12.01.1987
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Index

L24006 Gemeindebedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 impl;
DGO Graz 1957 §23;

Rechtssatz

Bereits aus dem Begriff "Hauptbeschäftigung" im Verhältnis zur "Nebenbeschäftigung" folgt, dass es Aufgabe des Bediensteten ist, bei einer allfälligen Nebenbeschäftigung mögliche Beeinträchtigungen seines Dienstes oder Beschränkungen seiner dienstlichen Einsatzfähigkeit zu vermeiden und es nicht Aufgabe des Dienstgebers sein kann, im Interesse der Nebenbeschäftigung des Bediensteten durch entsprechende organisatorischen Maßnahmen (hier: durch Diensteinteilung) diesem die unbedenkliche Ausübung seiner Nebenbeschäftigung zu ermöglichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120011.X02

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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