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L66453 Landw Siedlungswesen NiederösterreichNorm
FlVfGG §50 impl;Rechtssatz
Unter dem Begriff "Vorgang" im Sinne des § 4 Abs 2 NÖ LSLG ist nicht nur der Geschehensablauf, sondern auch das abgeschlossene Ereignis zu verstehen. Da die Agrarbehörde nur entweder stattgeben oder ablehnen kann, ist es unter diesem Gesichtspunkt für die Beurteilung der Behörde ohne Belang, ob im Einzelfall eine Verbücherung stattgefunden hat (Hinweis E 9.12.1986, 84/07/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070242.X02Im RIS seit
17.03.2006Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015