RS Vwgh 1987/1/13 86/07/0095

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Veröffentlicht am 13.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §1;
AVG §37;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Das Gesetz kennt keine Verfahrensvorschrift, wonach Parteien bei Beweisaufnahmen unmittelbar beizuziehen sind.

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070095.X02

Im RIS seit

22.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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