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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Nur der Eigentümer des Gebäudes und nicht der (noch nicht im Grundbuch aufscheinende) Käufer ist berechtigt, gegen einen Instandsetzungsauftrag das Rechtsmittel der Berufung zu erheben. Eine solche Berufung ist auch dann zurückzuweisen, wenn der Käufer des Gebäudes nach Erhebung der Berufung jedoch vor Erlassung des Berufungsbescheides Eigentümer wird.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerInstanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050170.X01Im RIS seit
06.12.2005Zuletzt aktualisiert am
26.08.2010