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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Es reicht nicht aus, nur in der Begründung und nicht auch im Spruch des Strafbescheides den Zeitraum der Tatbegehung in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art anzuführen (Hinweis E VS 27.6.1984, 82/03/0218).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Divergenzen Spruch BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060017.X03Im RIS seit
14.01.1987Zuletzt aktualisiert am
11.08.2009