RS Vwgh 1987/1/14 84/06/0218

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Veröffentlicht am 14.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Die Verwaltungsverfahrensgesetze kennen hinsichtlich der Rechtskraft von Bescheiden keine Besonderheit für solche, die im Rahmen des Ermessens der Behörde gefällt wurden; auch die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe darin ändert nichts an den Wirkungen der Rechtskraft.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984060218.X01

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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