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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §59;Rechtssatz
Da nach Auffassung des VwGH durch die Pensionierung des Beschwerdeführers und durch das damit verbundene Erlöschen seiner Zugehörigkeit zum Angestelltenbetriebsrat der Schwechater Raffinerie der ÖMV die mit der Anrufung des VwGH geltend gemachte Beschwer weggefallen ist, war damit die Beschwerde als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010100.X01Im RIS seit
22.02.2008