RS Vwgh 1987/1/14 86/01/0100

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Veröffentlicht am 14.01.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §59;
ArbVG §64;
BRWO 1974;

Rechtssatz

Da nach Auffassung des VwGH durch die Pensionierung des Beschwerdeführers und durch das damit verbundene Erlöschen seiner Zugehörigkeit zum Angestelltenbetriebsrat der Schwechater Raffinerie der ÖMV die mit der Anrufung des VwGH geltend gemachte Beschwer weggefallen ist, war damit die Beschwerde als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010100.X01

Im RIS seit

22.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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