RS Vwgh 1987/1/14 84/06/0218

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Veröffentlicht am 14.01.1987
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

ROG Slbg 1977 §19 Abs3;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Soweit erstmalig in der Beschwerde geltend gemacht wird, dass neu entstandene Tatsachen insofern vorliegen, als in der unmittelbaren Nachbarschaft des Bereiches neu und wiederholt gebaut worden sei, handelt es sich um eine gem § 41 VwGG unzulässige und daher unbeachtliche Neuerung.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984060218.X02

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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