RS Vwgh 1987/1/14 86/06/0017

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Veröffentlicht am 14.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1085/61 E 5. Juli 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Der Spruch eines Straferkenntnisses hat den Zeitpunkt der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, auch dessen Ende, in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986060017.X02

Im RIS seit

14.01.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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