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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn steht ein Rechtsanspruch darauf, dass dem Eigentümer eines konsenslos errichteten Bienehauses dessen Abtragung aufgetragen wird, nicht zu. Im Hinblick auf eine entgültige Versagung einer Baubewilligung ist ein solcher Auftrag vom Bürgermeister in Wahrnehmung seiner Amtspflicht zu erlassen.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060194.X02Im RIS seit
04.01.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009