RS Vwgh 1987/1/14 84/01/0269

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Veröffentlicht am 14.01.1987
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Index

L70702 Theater Veranstaltung Kärnten
L70712 Spielapparate Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
VeranstaltungsG Krnt 1977 §29 Abs2;

Rechtssatz

Die Rechtskraft eines Bescheides über die grundsätzliche Verpflichtung eines Veranstalters zur Leistung von Überwachungsgebühren nimmt dem Veranstalter nicht das Recht sich gegen den nachfolgenden Bescheid über die konkrete Vorschreibung von Überwachungsgebühren mit der Behauptung zur Wehr zu setzen, dass mehr als die Kosten der notwendigen Überwachung verrechnet worden seien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984010269.X01

Im RIS seit

25.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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