Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §61 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, dass die im Beschwerdefall maßgebende erstinstanzliche Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid kann binnen zwei Wochen nach Zustellung hinsichtlich der Bemessung der Gebrauchsabgabe jedoch innerhalb eines Monates ab Zustellung, bei diesem Amt schriftlich, telegraphisch oder fernschriftlich Berufung erhoben werden" keinen Anwendungsfall des § 61 Abs 3 AVG darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050164.X01Im RIS seit
07.12.2005