RS Vwgh 1987/1/15 85/08/0002

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Veröffentlicht am 15.01.1987
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500 - §506;

Rechtssatz

Die Ablehnung der Begünstigung gem §§ 500 - 506 ASVG schon mangels Vorhandenseins entsprechender Vorversicherungszeiten des Antragstellers, ohne sich mit den anderen Begünstigungsvoraussetzungen zu beschäftigen, ist rechtlich zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985080002.X01

Im RIS seit

27.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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