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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Lösung eines Widerspruches zwischen dem Gutachten eines Amtssachverständigen und der Aussage eines Zeugen fällt in jenen Bereich der der Behörde gemäß § 45 Abs 2 AVG 1950 obliegenden Beweiswürdigung, der einer Überprüfung durch den VwGH entzogen ist.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986180220.X01Im RIS seit
04.10.2006