RS Vwgh 1987/1/16 86/18/0220

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Veröffentlicht am 16.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
StVO 1960 §5 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Lösung eines Widerspruches zwischen dem Gutachten eines Amtssachverständigen und der Aussage eines Zeugen fällt in jenen Bereich der der Behörde gemäß § 45 Abs 2 AVG 1950 obliegenden Beweiswürdigung, der einer Überprüfung durch den VwGH entzogen ist.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180220.X01

Im RIS seit

04.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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