RS Vwgh 1987/1/20 83/07/0335

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Veröffentlicht am 20.01.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §15 Abs1;
WRG 1959 §2 Abs2;

Rechtssatz

Das Fischereirecht als selbstständiges Recht zu fischen, ist von einem die Wasserwelle betreffenden Privatrechtstitel zu unterscheiden. Daher kann aus dem Alter eines Fischereirechts nicht abgeleitet werden, dass es sich bei dem Gewässer um ein Privatgewässer im Sinne des § 2 Abs 2 WRG 1959 handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983070335.X01

Im RIS seit

19.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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