RS Vwgh 1987/1/20 86/04/0227

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Veröffentlicht am 20.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Die nur teilweise Erfüllung eines Verbesserungsauftrages schließt den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus (Hinweis B 18.3.1975, 0173/75, VwSlg 8788 A/1975).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040227.X01.1

Im RIS seit

07.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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