RS Vwgh 1987/1/20 85/04/0207

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Veröffentlicht am 20.01.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z3;
GewO 1973 §74;

Rechtssatz

Diese Strafbestimmung des § 366 Abs 1 Z 3 GewO erfasst auch den Fall, dass eine vor dem Inkrafttreten der Gewerbeordnung 1973 errichtete Betriebsanlage, die nach der Gewerbeordnung 1859 genehmigungspflichtig war und nach der Gewerbeordnung 1973 genehmigungspflichtig ist, ohne Genehmigung betrieben wird (Hinweis E 24.6.1983, 83/04/0027).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040207.X01

Im RIS seit

14.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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