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25/04 Sonstiges StrafprozessrechtNorm
ARHG §72 Abs2 Z2;Rechtssatz
Aus dem § 72 Abs 2 Z 2 ARHG kann weder die Rechtmäßigkeit der Einreise entgegen einem Aufenthaltsverbot ohne Bewilligung im Sinne des § 6 Abs 1 FrPolG noch ein Verbot der Schubhaft abgeleitet werden.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBeweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010055.X01Im RIS seit
11.04.2005Zuletzt aktualisiert am
21.03.2011