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Rechtanwaltschaft NotariatNorm
VwGG §23Rechtssatz
Beschwerden eines Rechtsanwaltes, welcher suspendiert bzw aus der Liste der Rechtsanwälte gestrichen wurde, sind mit der Unterschrift gemäß § 24 Abs 2 VwGG zu versehen.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010173.X02Im RIS seit
24.02.2020Zuletzt aktualisiert am
24.02.2020