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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 1954 §14;Rechtssatz
Wird der Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes im Verwaltungsverfahren abgewiesen, dieser Bescheid auf Grund einer Beschwerde vom VwGH behoben, so erwächst daraus einem Fremden kein Recht, sich im Bundesgebiet aufzuhalten. Der objektive Tatbestand der Verwaltungsübertretung des § 14 Abs 1 FrPolG iVm § 2 Abs 1 FrPolG wird durch den weiteren Aufenthalt des Fremden verwirklicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010005.X01Im RIS seit
21.01.1987