RS Vwgh 1987/1/21 86/01/0005

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Veröffentlicht am 21.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §14;
FrPolG 1954 §2 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Wird der Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes im Verwaltungsverfahren abgewiesen, dieser Bescheid auf Grund einer Beschwerde vom VwGH behoben, so erwächst daraus einem Fremden kein Recht, sich im Bundesgebiet aufzuhalten. Der objektive Tatbestand der Verwaltungsübertretung des § 14 Abs 1 FrPolG iVm § 2 Abs 1 FrPolG wird durch den weiteren Aufenthalt des Fremden verwirklicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010005.X01

Im RIS seit

21.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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