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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §186;Rechtssatz
Eine belgische, beschränkt steuerpflichtige Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kommanditgesellschaft jedenfalls als Komplementär beteiligt ist, muß den Einwand, ihr Anteil am Einheitswert des Betriebsvermögens dieser Kommanditgesellschaft umfasse nicht auch ihre Beteiligung an der communio incidens, die den Kommanditisten bildet, schon gegen den Grundlagenbescheid erheben und nicht erst gegen den abgeleiteten Bescheid.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130101.X02Im RIS seit
13.06.2001