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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Wurden im Bewilligungsbescheid unter der Überschrift "Gutachten" - nicht jedoch im Spruch - Auflagen angeführt, so müssen diese den Begründungsteil des Bescheides zugeordnet werden und sind somit nicht als Bescheidauflagen anzusehen.
Schlagworte
Auflagen BauRallg7 Inhalt des Spruches Diverses Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984060154.X07Im RIS seit
11.07.2001