RS Vwgh 1987/1/22 84/06/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42;

Rechtssatz

Sowohl Berufungsbehörde wie auch Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind durch eine gem § 42 AVG eingetretene Präklusion auf die Prüfung rechtzeitig erhobener Einwendungen beschränkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984060154.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten