RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0151

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Veröffentlicht am 22.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1;
VwGG §45 Abs1;

Rechtssatz

Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Abgabenverfahren, aber nicht im Wiederaufnahmeverfahren vor dem VwGH über eine Beschwerde gegen einen Bescheid.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160151.X02

Im RIS seit

22.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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