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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §303 Abs1;Rechtssatz
Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Abgabenverfahren, aber nicht im Wiederaufnahmeverfahren vor dem VwGH über eine Beschwerde gegen einen Bescheid.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160151.X02Im RIS seit
22.01.1987