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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §648;Rechtssatz
Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, so daß bloße Teilungsanordnung vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160021.X02Im RIS seit
22.01.1987Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009