RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1;
VwGG §45 Abs1;

Rechtssatz

Im Wiederaufnahmeverfahren überprüft der VwGH nicht sein eigenes Erkenntnis sondern es besteht in diesem Verfahren nur die Möglichkeit das Verfahren unter den Voraussetzungen des § 45 Abs 1 VwGG wiederaufzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160151.X01

Im RIS seit

22.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten