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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §303 Abs1;Rechtssatz
Im Wiederaufnahmeverfahren überprüft der VwGH nicht sein eigenes Erkenntnis sondern es besteht in diesem Verfahren nur die Möglichkeit das Verfahren unter den Voraussetzungen des § 45 Abs 1 VwGG wiederaufzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160151.X01Im RIS seit
22.01.1987