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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita impl;Rechtssatz
Die Berufung eines Rechtsanwaltes auf eine "stichprobenartige Überprüfung" der von seinem Kanzleipersonal vorgenommenen Eintragungen im Fristenkalender ist für die Erfüllung der dem Rechtsanwalt gegenüber seinem Kanzleipersonal obliegenden Überwachungspflicht nicht als ausreichend anzusehen (Hinweis E 30.9.1986, 86/04/0072); dies jedenfalls dann nicht, wenn die fragliche Kanzleibedienstete erst seit kurzer Zeit (hier weit weniger als ein Kalenderjahr) beim betreffenden Rechtsanwalt beschäftigt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160194.X04Im RIS seit
22.01.1987Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010