RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0194

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Veröffentlicht am 22.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
BAO §308 Abs1;
VwGG §46 Abs1 impl;

Rechtssatz

Die Berufung eines Rechtsanwaltes auf eine "stichprobenartige Überprüfung" der von seinem Kanzleipersonal vorgenommenen Eintragungen im Fristenkalender ist für die Erfüllung der dem Rechtsanwalt gegenüber seinem Kanzleipersonal obliegenden Überwachungspflicht nicht als ausreichend anzusehen (Hinweis E 30.9.1986, 86/04/0072); dies jedenfalls dann nicht, wenn die fragliche Kanzleibedienstete erst seit kurzer Zeit (hier weit weniger als ein Kalenderjahr) beim betreffenden Rechtsanwalt beschäftigt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160194.X04

Im RIS seit

22.01.1987

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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