Beachte Neuer Stammrechtssatz (nach Entscheidungsdatum 31. Dezember 1989): 89/08/0237 E 24. April 1990 RS 3; (RIS: NStRS) Rechtssatz
Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich ist.