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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Es bedeutet keine Verletzung der Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren nach der Stmk BauO, wenn zwar der Baubewilligungsbescheid vor Rechtskraft der Widmungsbewilligung, der bestätigende Berufungsbescheid jedoch nach Rechtskraft des Vorstellungsbescheides im Verfahren über die Widmungsbewilligung ergangen ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984060154.X06Im RIS seit
11.07.2001