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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs1;Rechtssatz
Aus der Anhängigkeit der VwGH-Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem der Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes gemäß § 37 Abs 2 lit b Wehrgesetz 1978 abgewiesen wurde, ergibt sich keine Unzulässigkeit der erfolgten Einberufung.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete WehrrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120276.X01Im RIS seit
25.09.2006