RS Vwgh 1987/1/22 86/12/0276

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

VwGG §30 Abs1;
VwGG §30 Abs2;
WehrG 1978 §37 Abs2;

Rechtssatz

Aus der Anhängigkeit der VwGH-Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem der Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes gemäß § 37 Abs 2 lit b Wehrgesetz 1978 abgewiesen wurde, ergibt sich keine Unzulässigkeit der erfolgten Einberufung.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wehrrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120276.X01

Im RIS seit

25.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten