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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1300/49 B 21. Oktober 1949 VwSlg 1044 A/1949 RS 1Stammrechtssatz
Die Mitteilung, dass sich eine Behörde nicht bestimmt finde, in Handhabung ihres Aufsichtsrechtes eine Verfügung zu treffen, welche die durch den Bescheid einer unterstellten Behörde geschaffene Rechtslage ändern würde, ist kein vor dem VwGH anfechtbarer Bescheid.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Ablehnung aufsichtsbehördlicher Verfügung und Verweisungen auf frühere Entscheidungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Aufsichtsbehördliche VerfügungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120265.X01Im RIS seit
22.02.2008