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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §37 Abs1 Z3;Rechtssatz
Dem Umstand, dass ein Österreicher, der auch türkischer Staatsbürger ist, nach dem Recht der Türkischen Republik seiner dortigen Wehrdienstpflicht nachgekommen ist, könnte nur dann Bedeutung beigemessen werden, wenn die Türkische Republik Vertragspartner des (Europaratsübereinkommens) Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit vom 6.5.1963, BGBl 1975/571,
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120276.X02Im RIS seit
25.09.2006