Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2;Rechtssatz
Wenn ein Angestellter nur während eines Teilzeitraumes seines Angestelltenverhältnisses Organmitglied seines Arbeitgebers im Sinne des § 1 Abs 5 Z 2 IESG war, kann Insolvenz-Ausfallgeld für die geltend gemachte Abfertigung nicht schlechthin wegen seiner Organmitgliedschaft in einem Teilzeitraum seines Angestelltenverhältnisses verneint werden. Es kommt aus diesem Grund allein (dh, wenn die übrigen Voraussetzungen der Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für eine geltend gemachte Abfertigung vorliegen) nur eine entsprechende Kürzung in Betracht (Hinweis E 5.12.1984, 83/11/0105, VwSlg 11602 A/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110019.X01Im RIS seit
30.08.2006