RS Vwgh 1987/1/23 86/11/0019

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Veröffentlicht am 23.01.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2;
IESG §1 Abs5;
IESG §3 Abs4;

Rechtssatz

Wenn ein Angestellter nur während eines Teilzeitraumes seines Angestelltenverhältnisses Organmitglied seines Arbeitgebers im Sinne des § 1 Abs 5 Z 2 IESG war, kann Insolvenz-Ausfallgeld für die geltend gemachte Abfertigung nicht schlechthin wegen seiner Organmitgliedschaft in einem Teilzeitraum seines Angestelltenverhältnisses verneint werden. Es kommt aus diesem Grund allein (dh, wenn die übrigen Voraussetzungen der Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für eine geltend gemachte Abfertigung vorliegen) nur eine entsprechende Kürzung in Betracht (Hinweis E 5.12.1984, 83/11/0105, VwSlg 11602 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110019.X01

Im RIS seit

30.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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