RS Vwgh 1987/1/23 86/11/0143

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Veröffentlicht am 23.01.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1 idF 1980/580;
IESG §1 Abs5 Z3 idF 1980/580;

Rechtssatz

Die Arbeitnehmereigenschaft eines nicht geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH kann - unter dem Aspekt seiner rechtlichen Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der GmbH auf Grund seiner Beteiligungsrechte - erst dann verneint werden, wenn er kraft dieser Beteiligung die Ausübung der dem Geschäftsführer (den Geschäftsführern) als Vertreter (Vertretern) der GmbH ihm als Beschäftigtem der GmbH gegenüber zukommenden Weisungsmacht in den für die persönliche Abhängigkeit wesentlichen Belangen bestimmen oder verhindern kann. Dazu reicht - sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anders bestimmt ist - eine Beteiligung an der GmbH, kraft derer er eine Beschlussfassung der Gesellschafter nur verhindern, aber nicht bestimmen kann (also eine bloße Sperrminorität) nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110143.X01

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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