RS Vwgh 1987/1/23 86/11/0044

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Veröffentlicht am 23.01.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §7 Abs1 idF vor 1980/580;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0053 E 22. März 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Sofern nicht eine Bindung nach § 7 Abs 1 erster und zweiter Satz IESG besteht, hat das Arbeitsamt gemäß § 7 Abs 1 letzter Satz leg cit nach den §§ 45 bis 55 AVG 1950, zufolge Art II Abs 2 lit D Z 30 EGVG 1950 aber auch nach den sonstigen Bestimmungen des AVG, sofern das IESG nichts anderes bestimmt, zu prüfen, ob ein privatrechtlicher Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen ist (hier: ob eine Einrechnung nach § 29 AngG vorzunehmen ist), ohne daran durch ein - wenn auch konstitutives - Anerkenntnis des Masseverwalters gehindert zu sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110044.X01

Im RIS seit

09.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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